
"Der Dieb und der Ehebrecher" wurde im Rahmen der
900 Jahrfeier der Gemeinde Ostbevern aufgeführt.
Es basiert auf authentischen Gerichtsakten Ostbeverns aus dem 16ten Jahrhundert
die erst im Jahr 1985/86 entdeckt wurden.
Das Stück schrieb der im Ort lebende Dr. Hermann Wiegmann.
Es ist kein Lustspiel sondern eher ein Drama. Ferner waren die Laienspieler
"nur" beteiligt. Die meisten Akteure rekrutierten sich aus den "Dorfgrößen",
wie z.B. der Schulleiter der Hauptschule, Herr Mersch oder der damalige Vorsitzende
des Schützenvereines, Norbert Kortmann (Noko), und viele mehr.
Alles fing damit an, daß im alten Turm des "Haus
Bevern" Gerichtsakten aus dem Jahre 1560 bis 1640 gefunden wurde. Josef
Overlöper wurde von der Gemeindeverwaltung mit diesem Material konfrontiert.
Er erhielt einige Orginaldokumente, um zu prüfen, ob sich daraus ein Theaterstück
inszenieren liese. Overlöper hatte ein großes Problem, er konnte
die damals handschriftlich festgehalteten Unterlagen überhaupt nicht entziffern.
Er fand in Münster Hilfe. Es fand sich jemand, der diese Unterlagen in
arabische Schriftzeichen umsetzten und heute nicht mehr bekannte Ausdrücke
übersetzten konnte. Davon war aber die damalige Sprache noch lange nicht
zu verstehen. Aber nach eingehendem Studium der Unterlagen, konnte man auch
verstehen was damals festgehalten wurde.
Nun gut, man wußte jetzt was damals im Gericht festgehalten wurde, aber
von einem Theaterstück war man weit entfernt. Overlöper wollte nun
die ganze Sache absagen, aber der Stoff war so interessant, daß er unbedingt
weitermachen wollte, ja mußte. Er fand in Dr. Hermann Wiegmann einen Mann,
der sich der Herausforderung stellen wollte, aus dem Material ein Stück
zu schreiben. Dieser suchte sich zwei Fälle heraus und schrieb das Stück
"Der Dieb und Der Ehebrecher".
Ein kleiner Auszug vom 20. Juli 1599. Der Angeklagte gestand, teilweise unter der Folter "peinlicher Tortur", insgesamt 42 Diebstähle und Betrügereien. Er wurde zum Tode verurteilt:
Sententia in cause fisci contra Roitlant
Richter und scheffen erkennen fur recht, alweil der Beklagter Hinrich
Roitlant ietz im gerichte gegenwertig bekennet, daß er die begangene diebstal
fur und nach geubt und gethan, So sol er vermuge Kayser Carll des 5. und des
heiligen reichs uffgerichteter peinlicher Halsgerichtz ordnungh an dem galgen
mit dem strangh vom leben zum todte gerichtet werde;
Demnach ist dem nachrichter die execution befohlen.
und so ließt sich das heute:
Urteil in Sachen Fiskus* gegen Roitlant
Richter und Schöffen erkennen für Recht: der Beklagte Hinnrich
Roitlant, der jetzt im Gericht bekannte die Diebstähle begangen zu haben,
soll, nach der peinlichen Halsgerichtsordnung Kaiser Karls des Fünften
und des heiligen Reiches am, Galgen mit dem Strang vom Leben zum Tode gerichtet
werden.
Deshalb ist dem Scharfrichter die Exekution befohlen.
(*Der Ausdruck "Fiskus" steht heute noch im
Sprachgebrauch für die Steuerbehörden)
So einen Aufwand hat man in Ostbevern für ein Theaterstück unseres
Wissens noch nie erlebt:
Es wurden bewegliche Kulissen konstruiert, da das Bühnenbild ständig
zwischen Gerichtssaal und Dorfgeschehen wechselte.
32 aktive Akteure waren auf der Bühne zu sehen. Darunter waren auch sehr
viele Dorfgrößen.
Es brauchte über ein Jahr, vom ersten Gedanken bis zur Aufführung.
Und, es wurde nur zweimal gespielt.
Großes Glück der Laienspieler war, daß sich
die Gemeindeverwaltung seit dieser Aufführung bereit erklärte, das
plattdeutsche Theater auch weiterhin in der Aula der Hauptschule agieren zu
lassen. Seit der Zeit gibt es kaum noch Probleme mit irgendwelchen, nicht durch
den Bühnenaufgang passenden Schubkarren oder ähnliches. Auch ist die
Aula bei den Proben immer beheizt, was im alten Saal nicht üblich war,
und das im Winter.